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DIE
ORGANE DES VEREINS:
Organisation ist alles:
Der
Aufbau des Gesamtvereins ist bestimmt von der Struktur eines Großvereins
mit insgesamt 30 Abteilungen und sportartübergreifenden Einheiten.
Die Entscheidungswege und -befugnisse sind in der Satzung der Sportvereinigung
definiert und im vorliegenden Organigramm dargestellt.
Organigramm
der Vereinsstruktur:

Die Organe
im einzelnen:
Der
Vorstand
Die Aufgaben des Vorstandes umfassen die Leitung des Vereins, die
gesetzliche Vertretung im Außenverhältnis sowie die Einstellung
hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen.

Der
Vereinsausschuss
besteht aus den Abteilungsleiter/-innen und dem Vorstand. Er genehmigt
den Haushaltsplan und legt Richtlinien bezüglich sportlicher
und gesellschaftlicher Aufgaben fest.

Die
Abteilungsleitungen
sind für den jeweiligen Fachsportbetrieb zuständig, der
von ihnen sowohl organisatorisch wie auch finanziell zu verantworten
ist.

Die
Delegiertenversammlung
besteht aus den Delegierten der Abteilungen, den Abteilungsleiter/-innen,
den Vorstandsmitgliedern sowie den Ehrenmitgliedern, Ehrenvorsitzenden
und Ehrenpräsident/-innen. Jede Abteilung erhält pro 50
Mitglieder eine/n, jedoch mindestens zwei Delegierte. Die Delegiertenversammlung
genehmigt Jahresberichte und Rechnungsabschluss des Hauptvereins
und entlastet den Vorstand.

Delegierte
Auf der Grundlage ihrer Mitgliedszahlen können die Abteilungen
eine bestimmte Anzahl von Delegierten stellen, die bei der Delegiertenversammlung
jährlich über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes
bestimmen, den Bericht der Vereinsführung entgegennehmen, diese
entlasten und über Satzungsänderungen beraten.

Die
Abteilungen
führen den jeweiligen Sportbetrieb durch. Sie werden durch
einen Abteilungsausschuss geleitet (mindestens Abt.- Leiter/-in,
Kassierer/-in und Schriftführer/-in), sind fachlich selbständig
und führen eigene Kassen.

Die
Mitgliederversammlung
ist die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder ab 16 Jahren
und ist zuständig für Satzungsänderungen, Auflösung
des Vereins und Änderung des Vereinszwecks.

Die
Mitgliedschaft
muss schriftlich über eine Beitrittserklärung beim Verein
beantragt werden und beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie
beantragt wurde. Sie kann nur zum Jahresende mit vierwöchiger
Kündigungsfrist schriftlich bei der Geschäftsstelle aufgelöst
werden.

Die
Jugendsprecher/-innen
werden von den Abteilungsjugendlichen gewählt. Sie sind bei
jugendrelevanten Themenstellungen in den Abteilungen einzubeziehen.
Darüber hinaus sind sie durch ihre Wahl in der Abteilung gleichzeitig
auch der SVB-Jugendversammlung angehörig.

Der
Jugendversammlung
besteht aus den Jugendsprecher/-innen der Abteilungen, berät
grundsätzliche Fragen der Vereinsjugendarbeit und organisiert
freizeit- und außersportliche Maßnahmen.

Der
Jugendvorstand
bereitet Sitzungen des Jugendausschusses vor, vertritt die Vereinsjugend
im Innen- und Außenverhältnis und erarbeitet Konzepte
und Vorlagen für den Jugendausschuss.
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