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DIE ORGANE DES VEREINS:
Organisation ist alles:

Der Aufbau des Gesamtvereins ist bestimmt von der Struktur eines Großvereins mit insgesamt 30 Abteilungen und sportartübergreifenden Einheiten. Die Entscheidungswege und -befugnisse sind in der Satzung der Sportvereinigung definiert und im vorliegenden Organigramm dargestellt.

Organigramm der Vereinsstruktur:


 

Die Organe im einzelnen:

Der Vorstand
Die Aufgaben des Vorstandes umfassen die Leitung des Vereins, die gesetzliche Vertretung im Außenverhältnis sowie die Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen.

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Der Vereinsausschuss
besteht aus den Abteilungsleiter/-innen und dem Vorstand. Er genehmigt den Haushaltsplan und legt Richtlinien bezüglich sportlicher und gesellschaftlicher Aufgaben fest.

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Die Abteilungsleitungen
sind für den jeweiligen Fachsportbetrieb zuständig, der von ihnen sowohl organisatorisch wie auch finanziell zu verantworten ist.

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Die Delegiertenversammlung
besteht aus den Delegierten der Abteilungen, den Abteilungsleiter/-innen, den Vorstandsmitgliedern sowie den Ehrenmitgliedern, Ehrenvorsitzenden und Ehrenpräsident/-innen. Jede Abteilung erhält pro 50 Mitglieder eine/n, jedoch mindestens zwei Delegierte. Die Delegiertenversammlung genehmigt Jahresberichte und Rechnungsabschluss des Hauptvereins und entlastet den Vorstand.

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Delegierte
Auf der Grundlage ihrer Mitgliedszahlen können die Abteilungen eine bestimmte Anzahl von Delegierten stellen, die bei der Delegiertenversammlung jährlich über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes bestimmen, den Bericht der Vereinsführung entgegennehmen, diese entlasten und über Satzungsänderungen beraten.

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Die Abteilungen
führen den jeweiligen Sportbetrieb durch. Sie werden durch einen Abteilungsausschuss geleitet (mindestens Abt.- Leiter/-in, Kassierer/-in und Schriftführer/-in), sind fachlich selbständig und führen eigene Kassen.

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Die Mitgliederversammlung
ist die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder ab 16 Jahren und ist zuständig für Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und Änderung des Vereinszwecks.

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Die Mitgliedschaft
muss schriftlich über eine Beitrittserklärung beim Verein beantragt werden und beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie beantragt wurde. Sie kann nur zum Jahresende mit vierwöchiger Kündigungsfrist schriftlich bei der Geschäftsstelle aufgelöst werden.

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Die Jugendsprecher/-innen
werden von den Abteilungsjugendlichen gewählt. Sie sind bei jugendrelevanten Themenstellungen in den Abteilungen einzubeziehen. Darüber hinaus sind sie durch ihre Wahl in der Abteilung gleichzeitig auch der SVB-Jugendversammlung angehörig.

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Der Jugendversammlung
besteht aus den Jugendsprecher/-innen der Abteilungen, berät grundsätzliche Fragen der Vereinsjugendarbeit und organisiert freizeit- und außersportliche Maßnahmen.

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Der Jugendvorstand
bereitet Sitzungen des Jugendausschusses vor, vertritt die Vereinsjugend im Innen- und Außenverhältnis und erarbeitet Konzepte und Vorlagen für den Jugendausschuss.

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SPORTVEREINIGUNG BÖBLINGEN e.V.

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